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Bereits in der Antike prägte das Wissen um Zeit nicht nur die Wissenschaft und die göttliche Ordnung, sondern auch das öffentliche Leben, das politische System und den Bereich der Rechtssprechung. Etwa um das Jahr NULL, das es faktisch nicht gab und von christlichen Historikern nachträglich "erfunden" wurde, wurden in den Straßen Roms Menschen mit tragbaren Sonnenuhren gesichtet, die mit Hilfe dieser Vehikel ihren Tagesablauf strukturierten. In der griechischen Polis wurden bereits zu Lebzeiten des ehrwürdigen Sokrates Wasseruhren zur Begrenzung der Redezeit vor Gericht eingesetzt. Und darf man dem in der Regel sehr zuverlässigen römischen Gelehrten Cicero Glauben schenken, so erbeutete der Feldherr Pompejus in östlichen Gefilden eine derart präzise Klepsydra, daß die Römer den Griechen die Begrenzung der Redezeiten vor Gericht nachahmten. Angeblich ließen sie 12 Uhren mit einer Laufzeit von je einer guten Viertelstunde zu, um die Dauer eines Plädoyers auf einen für die Zuhörer erträglichen Zeitraum zu beschränken. Im ersten Jahrhundert n. Chr. jedoch beantragte Plinius der Jüngere, als er in einem Prozeß vor dem Senat die Anklage übernahm, 4 zusätzliche Uhren - das Phänomen der "Zeitschindung", wie es uns heutzutage aus vielen alltäglichen Situationen geläufig ist, blickt demnach auf eine lange Geschichte zurück. |